Ich/wir unterstütze(n) die Ziele des DAV, erkenne(n) insbesondere die Satzung der Sektion Karlsruhe des Deutschen Alpenvereins e. V. an. Ich/wir weiß/wissen, dass im Falle eines späteren Austrittes dieser jeweils zum 30. September schriftlich in der Sektion erklärt sein muss, damit er zum Jahresende wirksam wird, und bitte(n) um stets widerruflichen Einzug der Beiträge/Aufnahmegebühr von der angegebenen Bankverbindung. Bankspesen die bei Nichteinlösung entstehen, gehen zu meinen/unseren Lasten. Bei einer bestehenden Familienmitgliedschaft endet die Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr, sondern ist weiterhin gültig, sofern sie nicht entsprechend o.g. Frist gekündigt wird.
Die Sektion Karlsruhe räumt Ihnen freiwillig ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Ausweises ein. Voraussetzung hierfür ist, dass noch keine Dienstleistung auf Grund der Mitgliedschaft in Anspruch genommen wurde. Falls Sie bereits einen Mitgliedsaus erhalten haben, genügt es, den noch nicht unterschriebenen Ausweis an die Sektion zurückzusenden.
Kündigung der Mitgliedschaft
Nach § 11 der Satzung ist der Austritt aus der Sektion schriftlich dem Sektionsvorstand mitzuteilen. Er wirkt zum Ende des laufenden Vereinsjahres, wenn er bis spätestens am 30. September erklärt wird. Verspätete Austritterklärungen wirken erst zum Ende des nächsten Vereinsjahres, das Mitglied bleibt bis dahin beitragspflichtig. Kündigungen können gerne per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) bestätigt werden.
Anmerkung zum Familienbeitrag
Er gilt unter der Voraussetzung, dass beide Elternteile und deren Kinder (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) Mitglied derselben Sektion sind, an der gleichen Adresse wohnen und der Beitrag vom gleichen Konto abgebucht werden kann, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Dies betrifft vor allem Familien mit unterschiedlichem Eintrittsdatum der Familienmitglieder und späterem Nachwuchs. Bei gleichzeitiger Aufnahme aller Familienmitglieder wird automatisch der Familienbeitrag angesetzt.
Der Familienbeitrag kann nur auf Antrag für das Folgejahr gewährt werden, wenn dieser bis zum 20. Oktober in der Geschäftsstelle vorliegt. Der Antrag gilt dann auch für die folgenden Jahre, sofern die Voraussetzungen gleich bleiben; er braucht also nur einmal gestellt zu werden. Er gilt auch für nicht verheiratete Paare mit Kindern, die die gleichen Voraussetzungen wie oben erfüllen. Bei Unklarheiten erkundigen Sie sich bitte in der Geschäftsstelle.
Nützliche Formulare
Eine Mitgliedschaft im Alpenverein lohnt sich:
Anschluss finden in Gruppen:
- Lernen Sie nette Leute kennen
- Finden Sie Partner*innen für Klettertouren, Wanderungen usw.
- Profitieren Sie von den Erfahrungen und Kenntnissen der anderen Sektionsmitglieder
- Exklusive sowie günstigere Kurse und Veranstaltungen für DAV-Mitglieder
Vergünstigungen auf Hütten:
- Günstigere Übernachtungen in mehr als 2.000 Alpenvereinshütten
- Exklusiver Zugang zu Selbstversorgerhütten
- Übernachtungsgarantie, Bergsteigeressen und -getränke
Bibliotheken und Ausrüstungsverleih:
- Kostenloser oder vergünstigter Zugriff auf Karten, Führer oder Bücher
- Stark vergünstigte Preise für unsere Leihausrüstung
Informationen:
- Sechsmal jährlich das Bergsteigermagazin PANORAMA kostenlos frei Haus
- Vierteljährlich ausführliche Information im Mitteilungsblatt 'Karlsruhe Alpin'
Selbst aktiv werden:
- Ideelle und finanzielle Unterstützung des Vereins, der für die Vereinbarkeit von Bergsport und Natur steht
- Möglichkeit einer qualifizierten Ausbildung zum Fachübungsleiter oder Trainer
- Einsatz auf Umweltbaustellen und bei der Pflege des alpinen Wegenetzes
- Mithilfe bei der Sanierung und Instandhaltung der Alpenvereins-Hütten
- Ehrenamtliches Engagement in einem der vielen Bereiche der Sektionsarbeit
Klettern:
- Ermäßigte Eintrittspreise für DAV-Mitglieder im Sektions-Kletterzentrum
- Deutschlandweit kostenloser oder vergünstigter Zugang zu den DAV Kletteranlagen
- Förderprogramme für Nachwuchs- und Spitzenkletterer*innen
Bergsport:
- In Ausbildungskursen alles Wichtige rund um den Bergsport lernen
- Attraktive Tourenprogramme der Sektionen unter qualifizierter Führung nutzen
- Tourenpartner/innen und Gleichgesinnte kennen lernen
Sicherheit:
- Mit dem Alpinen Sicherheit Service (ASS) europaweiten Versicherungsschutz bei allen Bergsportarten genießen
- Aktuelle Informationen zur Sicherheit im Bergsport, praxisorientiert aufbereitet von der DAV-Sicherheitsforschung
Freizeit:
- Durch gemeinsame Erlebnisse neue Freunde finden
- Abenteuer, Spaß und Herausforderung für Groß und Klein erleben
- An attraktiven Touren und Reisen teilnehmen
- Preisnachlass für Reisen des DAV Summit Club
Jedes Mitglied genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz diverser Versicherungen bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard). Darunter fallen bspw. Such-, Bergungs- und Rettungskosten, unfallbedingte Arzt- und Krankenhauskosten, eine 24 Stunden Notrufzentrale, Unfallversicherungsschutz sowie eine Sporthaftpflicht-Versicherung.
Versicherungsbedingungen, Geltungsbereich, weitere Details und Formulare zur Schadensanzeige sind auf den Seiten des Dachverbandes unter Alpenverein-ASS-Versicherungsschutz zu finden.
Mitgliedsbeiträge | |
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Kletterhallenmitglieder (vergünstigter Eintritt in unsere Kletter- & Boulderhalle, siehe Anmerkung) |
120,- € |
Kletterhallenmitglieder Kinder | 60,- € |
A-Mitglieder (ab dem beginnendem 26. Lebensjahr) Es gibt keine Studentenermäßigung. |
85,- € |
B-Mitglieder (Ehe-/ Lebenspartner) | 52,- € |
B-Mitglieder (Sonstige) | 52,- € |
C-Mitglieder (Gastmitgliedschaft) | 27,- € |
Junioren (ab vollendetem 18. - bis zum vollendeten 25. Lebensjahr) | 52,- € |
Kinder, Jugend* (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) | 24,- € |
Familienbeitrag (siehe Anmerkung) | 137,- € |
Aufnahmegebühren | |
Kletterhallen-, A- und B-Mitglieder sowie Junioren | 21,- € |
Jugend | 5,- € |
Kinder, C-Mitglieder und von anderen Sektionen Übertretende | keine |
* Wenn die Eltern Nichtmitglieder sind
Hinweise & Anmerkungen zu einzelnen Tarifen
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Mitgliedschaft im DAV eine Kalenderjahresmitgliedschaft ist, das heißt sie gilt von Januar bis Dezember eines Jahres.
Bei einem Eintritt ab dem 01. September wird nur noch der halbe Jahresbeitrag fällig (die Höhe der Aufnahmegebühr bleibt).
Anmerkung zur Kletterhallenmitgliedschaft
Die Kletterhallenmitgliedschaft entspricht einer vollwertigen (A-) Mitgliedschaft mit zusätzlichen Vorteilen für regelmäßige Nutzer*innen unserer Kletter- & Boulderhalle.
Mehr Informationen
Anmerkung zum Familienbeitrag
Der Familienbeitrag, der selbstverständlich auch für gleichgeschlechtliche Paare greift, gilt unter der Voraussetzung, dass beide Elternteile und deren Kinder (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) Mitglied derselben Sektion sind, an der gleichen Adresse wohnen und der Beitrag vom gleichen Konto abgebucht werden kann, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Dies betrifft vor allem Familien mit unterschiedlichem Eintrittsdatum der Familienmitglieder und späterer Familienerweiterung. Bei gleichzeitiger Aufnahme aller Familienmitglieder wird automatisch der Familienbeitrag angesetzt.
Der Familienbeitrag kann nur auf Antrag gewährt werden. Der Antrag gilt dann auch für die folgenden Jahre, sofern die Voraussetzungen gleich bleiben; er braucht also nur einmal gestellt zu werden. Er gilt auch für nicht verheiratete Paare mit Kindern, die die gleichen Voraussetzungen wie oben erfüllen. Bei Unklarheiten erkundigen Sie sich bitte in der Geschäftsstelle.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Mitgliedschaft im DAV eine Kalenderjahresmitgliedschaft ist, das heißt sie gilt von Januar bis Dezember eines Jahres.
Bei einem Eintritt ab dem 01. September wird nur noch der halbe Jahresbeitrag fällig (die Höhe der Aufnahmegebühr bleibt).
Anmerkung zur C-Mitgliedschaft
Die C- oder auch Gastmitgliedschaft ist nur zusätzlich zu einer A-/ B-/ oder Junior-Mitgliedschaft in einer anderen DAV-Sektion, sowie für Mitglieder des ÖAV oder AVS möglich (Nachweis erforderlich).
Wie werden Sie Mitglied?
Das ist ganz einfach:
- Über unsere Online-Beitrittserklärung können Sie ganz einfach, schnell und sicher beitreten. Ihre persönlichen Daten sind dabei durch SSL-Verschlüsselung geschützt.
Nach der Anmeldung erhalten Sie automatisch Ihren vorläufigen Mitgliedsausweis per E-Mail, der einen Monat gültig ist. Den endgültigen Mitgliedsausweis senden wir Ihnen dann per Post zu.
- Oder laden Sie sich hier den Aufnahmeantrag herunter. Diesen drucken Sie aus und senden ihn ausgefüllt an:
Sektion Karlsruhe des Deutschen Alpenvereins e.V.
Am Fächerbad 2
76131 Karlsruhe
Sie können auch die Formularfunktion der PDF-Datei nutzen, die Angaben elektronisch machen und die Datei per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden.
Sind alle Angaben vollständig, erhalten Sie den Mitgliedsausweis nach etwa 5 bis 8 Arbeitstagen.
Bitte geben Sie unbedingt eine Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse an, damit wir Sie für eventuelle Rückfragen erreichen können. Der Mitgliedsbeitrag wird zeitnah abgebucht. Da wir darauf achten, unsere Verwaltungskosten so gering wie möglich zu halten, können Anträge ohne Einzugsermächtigung leider nicht bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie die DAV-Datenschutzerklärung:
Datenschutzerklärung (Stand Dezember 2017)
Hier finden Sie unsere aktuelle Satzung.
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