Mitgliedsbeiträge | |
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Kletterhallenmitglieder (vergünstigter Eintritt in unsere Kletter- & Boulderhalle, siehe Anmerkung) |
120,- € |
Kletterhallenmitglieder Kinder | 60,- € |
A-Mitglieder (ab dem beginnendem 26. Lebensjahr) Es gibt keine Studentenermäßigung. |
85,- € |
B-Mitglieder (Ehe-/ Lebenspartner) | 52,- € |
B-Mitglieder (Sonstige) | 52,- € |
C-Mitglieder (Gastmitgliedschaft) | 27,- € |
Junioren (ab vollendetem 18. - bis zum vollendeten 25. Lebensjahr) | 52,- € |
Kinder, Jugend* (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) | 24,- € |
Familienbeitrag (siehe Anmerkung) | 137,- € |
Aufnahmegebühren | |
Kletterhallen-, A- und B-Mitglieder sowie Junioren | 21,- € |
Jugend | 5,- € |
Kinder, C-Mitglieder und von anderen Sektionen Übertretende | keine |
* Wenn die Eltern Nichtmitglieder sind
Hinweise & Anmerkungen zu einzelnen Tarifen
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Mitgliedschaft im DAV eine Kalenderjahresmitgliedschaft ist, das heißt sie gilt von Januar bis Dezember eines Jahres.
Bei einem Eintritt ab dem 01. September wird nur noch der halbe Jahresbeitrag fällig (die Höhe der Aufnahmegebühr bleibt).
Anmerkung zur Kletterhallenmitgliedschaft
Die Kletterhallenmitgliedschaft entspricht einer vollwertigen (A-) Mitgliedschaft mit zusätzlichen Vorteilen für regelmäßige Nutzer*innen unserer Kletter- & Boulderhalle.
Mehr Informationen
Anmerkung zum Familienbeitrag
Der Familienbeitrag, der selbstverständlich auch für gleichgeschlechtliche Paare greift, gilt unter der Voraussetzung, dass beide Elternteile und deren Kinder (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) Mitglied derselben Sektion sind, an der gleichen Adresse wohnen und der Beitrag vom gleichen Konto abgebucht werden kann, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Dies betrifft vor allem Familien mit unterschiedlichem Eintrittsdatum der Familienmitglieder und späterer Familienerweiterung. Bei gleichzeitiger Aufnahme aller Familienmitglieder wird automatisch der Familienbeitrag angesetzt.
Der Familienbeitrag kann nur auf Antrag gewährt werden. Der Antrag gilt dann auch für die folgenden Jahre, sofern die Voraussetzungen gleich bleiben; er braucht also nur einmal gestellt zu werden. Er gilt auch für nicht verheiratete Paare mit Kindern, die die gleichen Voraussetzungen wie oben erfüllen. Bei Unklarheiten erkundigen Sie sich bitte in der Geschäftsstelle.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Mitgliedschaft im DAV eine Kalenderjahresmitgliedschaft ist, das heißt sie gilt von Januar bis Dezember eines Jahres.
Bei einem Eintritt ab dem 01. September wird nur noch der halbe Jahresbeitrag fällig (die Höhe der Aufnahmegebühr bleibt).
Anmerkung zur C-Mitgliedschaft
Die C- oder auch Gastmitgliedschaft ist nur zusätzlich zu einer A-/ B-/ oder Junior-Mitgliedschaft in einer anderen DAV-Sektion, sowie für Mitglieder des ÖAV oder AVS möglich (Nachweis erforderlich).