Du willst dich als Trainer*in oder Leiter*in in unserer Sektion engagieren? Das freut uns und wir möchten dich dabei unterstützen! Hier kommen alle Infos.
Allgemeine Infos
Als Trainer*in kannst du deine Fähigkeiten und Kompetenzen aufgrund deiner mehr-/langjährigen Erfahrung in mindestens einer alpinen Spielart an unsere Mitglieder weitergeben. Im Rahmen unseres Kursprogramms kannst du Kurse anbieten oder mithelfen. Auf Touren kannst du die Teilnehmenden zum selbstständigen Bergsporteln anleiten, im offenen Tourenprogramm oder/und innerhalb einer Gruppe.
Infos zu möglichen Einsatzbereichen:
- Klettersport: Infos zu Kletterbetreuer und Trainer C vom Landesverband und auf der entsprechenden Ausbildungsseite vom Bundesverband
- Bergsport Sommer: Entsprechende Ausbildungsseite vom Bundesverband
- Bergsport Winter: Entsprechende Ausbildungsseite vom Bundesverband
Die Ausbildungsstruktur beim DAV gibt eine Übersicht über alle Ausbildungslehrgänge für Trainer*innen und Leiter*innen.
Genauere Infos zu den Lehrgängen: Klettersport, Sommer und Winter.
Wichtig: Die formalen Voraussetzungen sind bei der Beschreibung des DAV-Landesverbandes BW bzw. beim Tourenbericht beim DAV Bundesverband aufgeführt. Diese sind zu erfüllen und werden vom Ausbildungsreferat des Landes- bzw. Bundesverbandes genau geprüft.
Sektionsinterne Einteilung in Fachbereiche
Da wir mittlerweile sehr viele Trainer*innen und Leiter*innen in unserer Sektion sind, gibt es für jede alpine Spielart bzw. Bereich eine Fachbereichsleitung mit ein bis zwei Ansprechpartner*innen. Falls du deine Fachbereichsleitung noch nicht kennst, kontaktiere sie bitte direkt via E-Mail. Im Idealfall trefft ihr euch mal auf Tour oder in der Kletterhalle, um euch kennenzulernen.
Die Fachbereichsleitung mit Kontakt-E-Mail-Adressen sowie Zuständigkeiten sind:
- Klettern Indoor: Christoph Kappler (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
zuständig für Kletterbetreuer*innen und Trainer*innen Sportklettern Breitensport und Bouldern, die (überwiegend) Indoor-Kurse anbieten wollen - Klettern Outdoor: Alvaro Forero (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
zuständig für Trainer*innen Sportklettern Breitensport, Alpinklettern, Plaisirklettern und Eisfallklettern, die (überwiegend) Outdoor-Kurse und -Touren anbieten wollen - Bergsteigen Sommer: Hosam Alagi (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
zuständig für Trainer*innen Bergsteigen, Hochtouren und Klettersteig - Familienbergsteigen: Ralf Hegner und Rebecca Rutschmann (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
zuständig für Familiengruppenleiter*innen - Skitouren/Winter: Julia Becker (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und Tobias Hertrampf
zuständig für Trainer*innen Skibergsteigen, Skihochtour und Fachübungsleiter*innen Skilauf - Wandern, Bergwandern: Matthias Kripp (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
zuständig für Wanderleiter*innen und Trainer*innen Bergwandern, auch mit Zusatz-Qualifikation Schneeschuhbergsteigen - Leistungsklettern: Schorsch Göbel und Mathias Bach (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
zuständig für Trainer*innen Sportklettern Leistungssport und auch Jugendleiter*innen, die sich im Leistungsklettern engagieren - Mountain-Biking: Ulrike Plattner (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
zuständig für Trainer*innen MTB - Paraclimbing: Dagmar Ehret (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
zuständig für Kletterbetreuer*innen der Paraclimbing-Gruppen und Trainer*innen Klettern für Menschen mit Behinderungen
Anmelde-Verfahren
Sind alle formalen Anforderungen erfüllt (siehe oben) und befürwortet die Fachbereichsleitung deine Ausbildung, dann kannst du dich auf Landesebene beim DAV Landesverband Baden-Württemberg (bevorzugt für Trainer*innen Sportklettern Breitensport, Kletterbetreuer*innen Sportklettern Breitensport und Trainer*innen Bergwandern) oder beim DAV-Bundesverband direkt anmelden.
Die Aus- und Fortbildungsprogramme kommen jährlich ca. Mitte/Ende September heraus mit Anmelde-Möglichkeit ab ca. Mitte Oktober. Viele Lehrgänge sind bereits wenige Stunden nach Freischalten der Anmeldung ausgebucht. Es ist deshalb empfehlenswert, dass du dich bereits Mitte/Ende September genau überlegst, welchen Lehrgang und Ersatz-Lehrgang du machen möchtest, damit du dich im Oktober sofort zeitsparend anmelden kannst.
- Befürwortung der Fachbereichleitung einholen (am einfachsten formlos via E-Mail; idealerweise findet ein Kennenlernen einige Wochen bis Monate vorher statt, damit die Fachbereichsleitung deine Kompetenzen auch tatsächlich einschätzen kann).
- Auf dem Ausbildungsportal des Landesverbandes bzw. des Ausbildungsporal des Bundesverbandes direkt anmelden. Direkt im Anschluss des Anmeldevorgangs erhältst du eine Vormerkung (Landesverband) bzw. ausgefüllten Anmeldebogen (Bundesverband) via E-Mail.
- Diese E-Mail mit der Vormerkung bzw. Anmeldebestätigung zusammen mit der E-Mail mit der Befürwortung der Fachbereichsleitung an Karin Wiesenberg in unserer Geschäftsstelle und CC an das Ausbildungsreferat (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) schicken.
Dies ist sofort bzw. innerhalb von einer Woche zu erledigen, da insgesamt nur drei bzw. vier Wochen dazu Zeit ist, aber es ja noch über die Geschäftsstelle geht.
Bitte beachte unbedingt die Angabe auf der Seite des Landesverbands BW bzw. des Bundesverbands. - Karin unterschreibt und schickt das Formular nach Stuttgart bzw. München.
- Spätestens zwei bis drei Wochen später solltest du eine Anmeldebestätigung aus Stuttgart bzw. München bekommen haben. Falls es nicht geklappt hat (keinen Platz mehr o.ä.), bitte auch eurer Fachbereichsleitung rückmelden, damit sie dies weiß. Sonst musst du dich vorerst nicht mehr melden.
- Nach dem Kurs bekommst du eine Teilnahmebestätigung. Diese schickst du an deine Fachbereichsleitung und an Karin in der Geschäftsstelle und bei Ausbildungskursen CC an das Ausbildungsreferat.
Bitte beachte auch die allgemeine Hinweise vom DAV Bundesverband zum Anmelde-Verfahren.
Dauer und Kosten
Die Ausbildung besteht meist aus zwei Lehrgängen mit je sieben bis zehn Tagen und wird meist über zwei Jahre hinweg absolviert. Dies ist auch sinnvoll, nur selten in Ausnahmefällen kann man beide Lehrgänge in einem Jahr besuchen (Absprache mit der Fachbereichsleitung und dem Ausbildungsreferat nötig). Nach bestandener Prüfung im 2. Lehrgang bist du Trainer*in bzw. Leiter*in und kannst - in Absprache mit der Fachbereichsleitung und dem Tourenreferat mit Kursen bzw. Touren loslegen.
Die Kosten für die Ausbildung werden geteilt getragen: Es gibt einen Sektionsanteil und einen Teilnehmer*in-Anteil. Der Teilnehmer*in-Anteil kann auf Antrag rückerstattet werden. Zu dieser Regelung gibt es jährliche Informationen an alle aktiven Trainer*innen via E-Mail.
Die Kosten sind bei den jeweiligen Detail-Infos aufgeführt. Diese findest du hier: Klettersport, Sommer und Winter.
Und nach der erfolgreichen Ausbildung?
Für Leiter*innen- und Trainer*innen-Lizenzen bestehen i.d.R. 3-jährige Fortbildungspflichten. Eine Übersicht über mögliche Fortbildungen findest du hier beim Landesverband und hier beim Bundesverband.
Sektionsintern wirst du bereits während deiner Ausbildung auf den Trainer*innen-E-Mail-Verteiler gesetzt und somit vom Ausbildungs- und Tourenreferat mit allen nötigen Infos versorgt.
Und wie immer gilt: Bei Fragen, wende dich einfach an eine Fachbereichsleitung und/oder an das Ausbildungs- und/oder Tourenreferat.
In unserem Verein ist jede*r willkommen und wir beziehen Stellung für Inklusion, Integration und gegen Diskriminierung. Unser Bestreben ist die Nachhaltigkeit und umweltfreundliches Handeln. In unsere Positionspapieren erklären wir unsere Haltung im Detail.
- Inklusion - Beschlossen durch die 152. Ordentliche Mitgliederversammlung am 05. Mai 2022
Positionspapier herunterladen (PDF ) - Kein Platz für Diskriminierung - Beschlossen durch die 152. Ordentliche Mitgliederversammlung am 05. Mai 2022
Positionspapier herunterladen (PDF ) - Nachhaltigkeit - Beschlossen durch die 152. Ordentliche Mitgliederversammlung am 05. Mai 2022
Positionspapier herunterladen (PDF )
Der DAV Karlsruhe wurde im Jahr 1870 als eigenständige Sektion des Deutschen Alpenvereins gegründet. Wir sind damit Teil des größten Bergport- und Naturschutzverbands und mit über 9.000 Mitgliedern auch der größte Sportverein im Raum Karlsruhe.
Wir investieren und engagieren uns für
- die Umsetzung von Naturschutzprojekten
- den Erhalt der alpinen Wege-Infrastruktur und Sektionshütten
- die Sicherheit in den Bergen
- die Durchführung von Sport- und Wettkampfveranstaltungen
In diesen Bereichen kooperieren wir bereits seit vielen Jahren eng und verlässlich mit Partnern aus unterschiedlichen Wirtschaftsbranchen. Durch finanzielle Unterstützung, Sach- und Dienstleistungen unserer Partner ist es möglich, die vielfältigen Aufgaben und Projekte umzusetzen.
Der inklusive Ansatz von Bergsport und Naturerleben wurde spätestens mit der Gründung der Paraclimbing-Gruppe im Jahr 2011 ein wichtiger Fokus.
Im Jahr 2019 wurde die Sektion für die Ausrichtung des 1. Nationalen Paraclimbing Wettbewerbs von Bundespräsident Steinmeier mit dem goldenen Stern des Sports ausgezeichnet.
Werbung - Ihre Möglichkeiten
Als Partner des DAV Karlsruhe können Sie folgende Standard-Werbemöglichkeiten nutzen:
- Exklusive Banden in der Kletterhalle oder Aufsteller (Beachflags) im Sektionszentrum
- Logos auf den Sponsorenwänden, Infoscreens und der Website
- Anzeigen und Logos im Sektionsheft 'Karlsruhe Alpin'
- Individuelle Partnerpakete bei Veranstaltungen wie dem Nationalen Paraclimbing Cup
Darüber hinaus sind wir selbstverständlich auch offen für partnerspezifische Paket-zusammenstellungen oder Sachleistungspakete.
Ihre Vorteile als Werbepartner
- 60.000+ jährliche Besucher im Sektionszentrum/ Kletter- und Boulderzentrum
- Sektionsheft 'Karlsruhe Alpin' mit einer Auflage von 5.100 Exemplaren, 4x im Jahr
- 12.000+ Besucher jährlich auf der Website
- 3.000+ Follower in den Social-Media Kanälen
- Berichterstattung in regionalen Medien (Print, Web, Lokal-TV)
Unseren Partnern bieten wir ein besonderes Werbeumfeld, das durch vielfältige Kooperationsmöglichkeiten geprägt ist. Dabei ist uns auch ein bestmöglicher Partner- und Zielgruppenfit ein wichtiges Anliegen.
Unsere Werte
- Sport und Naturschutz im Einklang
- Diversität und Inklusion
- Engagement und Verantwortung
Ihre Mehrwerte
- Ein durch Nachhaltigkeit geprägtes Umfeld für Ihre Partnerschaft
- Ansprache einer aktiven, engagierten und breit interessierten Zielgruppe
- Crossmedialer Ausbau Ihrer Bekanntheit
- Erschließung neuer Zielgruppen
- Gute Imagetransferpotenziale durch die klare Ausrichtung und Werteprägung des DAV
Ansprechpartner
Sponsoring-Team DAV Karlsruhe (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Inhaber: DAV Sektion Karlsruhe
IBAN: DE23 6605 0101 0009 0381 18 (DE23660501010009038118)
BIC: KARSDE66
Kreditinstitut: Sparkasse Karlsruhe
Sektion Karlsruhe des Deutschen Alpenvereins (DAV) e.V.
Satzung
Allgemeines
- § 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen: Sektion Karlsruhe des Deutschen Alpenvereins(DAV) e.V. und hat seinen Sitz in Karlsruhe. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Mannheim eingetragen.
- § 2 Vereinszweck
- Zweck der Sektion ist, das Bergsteigen und alpine Sportarten vor allem in den Alpen und den deutschen Mittelgebirgen, besonders für die Jugend und die Familien, zu fördern und zu pflegen, die Schönheit und Ursprünglichkeit der Bergwelt zu erhalten, die Kenntnisse über die Gebirge zu erweitern und dadurch die Bindung zur Heimat zu pflegen sowie weitere sportliche Aktivitäten zu fördern.
- Die Sektion ist parteipolitisch neutral; sie vertritt die Grundsätze religiöser, weltanschaulicher und ethnischer Toleranz; sie achtet auf die Chancengleichheit von Frauen und Männern.
- Die Sektion verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die gemeinnützen Zwecke in diesem Sinne sind die Förderung des Sports, des Natur- und Umweltschutzes, der Jugendhilfe und der Bildung sowie der Heimatpflege und Heimatkunde.
- Die Sektion ist selbstlos tätig; sie erstrebt keinen Gewinn und verfolg nicht in erste Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Sektion dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Sektionsvermögen. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Sektion fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- § 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
- Der Vereinszweck soll durch die in Absatz 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
- Als ideelle Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks dienen:
- Bergsteigerische und alpinsportliche Ausbildung, Förderung bergsteigerischer und alpinsportlicher Unternehmungen, des alpinen Schilaufes, Ausleihe von Bergsportausrüstung, Unterstützung des alpinen Rettungswesens;
- Gemeinschaftliche bergsteigerische, alpinsportliche Unternehmungen sowie Wanderungen;
- Vereinssport
- Veranstaltung von Expeditionen;
- Veranstaltung von alpinsportlichen Wettkämpfen einschließlich der Bekämpfung des Dopings gemäß der strafbewehrten Sportordnung des DAV;
- Errichten, Erhalten und Betreiben künstlicher Kletteranlagen;
- Erhalten und Betreiben der Hüttenstandorte als Stützpunkte zur Ausübung des Bergsteigens und der alpinen Sportarten und für die Sicherheit aller Bergsportler sowie Errichten und Erhalten von Wegen;
- Schutz und Pflege von Natur und Landschaft, Tier- und Pflanzenwelt der Alpen und der deutschen Mittelgebirge, insbesondere bei der Ausübung des Bergsports und der Unterhaltung von Hütten und Wegen;
- Jugendhilfe und umfassende Jugend- und Familienarbeit;
- Förderung und Sammlung schriftstellerischer, wissenschaftlicher und künstlerischer Arbeiten auf alpinem Gebiet;
- Abhaltung von Vereinsveranstaltungen wie Versammlungen, Vereinsfeste, Vorträge, Lehrgänge und Führungen;
- Pflege der Heimatkunde.
- Einrichtung und Betrieb einer Webseite oder sonstiger elektronsicher Medien;
- Herausgabe von Publikationen;
- Einrichtung einer Bibliothek;
- Zusammenarbeit mit Personen, Organisationen und Institutionen, die gleiche oder ähnliche Zwecke verfolgen beziehungsweise die Vereinsziele unterstützen.
- Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:
- Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren in der jeweils beschlossenen Höhe;
- Subventionen und Förderungen;
- Spenden, Sammlungen, Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen;
- Vermögensverwaltung (wie Zinsen, sonstige Kapitaleinkünfte, Einnahmen aus Beteiligungen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung);
- Sponsorengelder;
- Werbeeinnahmen;
- Einnahmen aus dem Betrieb von Schutzhütten und künstlichen Kletteranlagen;
- Einnahmen aus der Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern (wie Bergsportausrüstung u. ä.);
- Einnahmen aus der Weitergabe von Publikationen;
- Einnahmen aus dem Verkauf von Ausrüstung, Hütten- und Vereinsartikeln;
- Einnahmen aus Vereinsveranstaltungen (Vereinsfeste, Wettkämpfe, Vorträge, Kurse, Lehrgänge, Führungen, u. ä.);
- § 4 Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein e. V.
Die Sektion ist Mitglied im Deutschen Alpenverein e. V. (DAV). Sie unterliegt der Satzung dieses Vereins und hat damit alle Rechte und Pflichten, die sich aus dieser ergeben. Zu den Pflichten gehören:
- den Jahresbericht und die Jahresrechnung vorzulegen, wie sie von der Mitgliederversammlung genehmigt worden sind;
- die von der Hauptversammlung beschlossenen Beiträge (Verbandsbeiträge) und Umlagen rechtzeitig zu bezahlen;
- Veränderungen im Vorstand der Sektion dem DAV unverzüglich mitzuteilen;
- die satzungsgemäßen Beschlüsse der Hauptversammlung des DAV auszuführen, insbesondere in ihre Satzungen die Bestimmungen der Mustersatzung für die Sektionen zu übernehmen, die die Hauptversammlung als verbindlich bezeichnet hat;
- in der Satzung die Haftung des DAV für Schäden zu begrenzen, die Mitgliedern der Sektion bei Benutzung von Einrichtungen des DAV oder bei Teilnahme an Veranstaltungen des DAV entstehen;
- Satzungsänderungen vom Präsidium des DAV genehmigen zu lassen;
- jede Veräußerung oder Belastung von Grund- oder Hüttenbesitz, soweit es sich um AV-Hütten handelt, vom DAV genehmigen zu lassen;
- ihr Arbeitsgebiet zu betreuen.
- § 5 Vereinsjahr
Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.
Mitgliedschaft
- § 6 Mitgliederrechte und Haftungsbegrenzung
- Die volljährigen Mitglieder haben Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung, können wählen und gewählt werden. Sie können das Sektionseigentum und alle sonstigen Sektionseinrichtungen zu den dafür vorgesehenen Bedingungen benutzen und genießen alle den Mitgliedern zustehenden Rechte. Die Rechte der Gastmitglieder regelt Absatz 3.
- Den nicht volljährigen Mitgliedern stehen die im Absatz 1 genannten Mitgliederrechte mit Ausnahme des Wahl- und Stimmrechtes zu. Abweichend hiervon können Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr abstimmen und wählen, aber nicht gewählt werden.
- Mitglieder der Sektion, die bereits einer anderen Sektion des DAV angehören, sind Gastmitglieder. Sie sind berechtigt, das Sektionseigentum und alle sonstigen Sektionseinrichtungen zu den dafür vorgesehenen Bedingungen zu benutzen und an den Veranstaltungen der Sektion teilzunehmen. Sie haben alle Mitgliederrechte.
- Die Mitglieder der Sektion sind mittelbare Mitglieder des Deutschen Alpenvereins. Sie sind berechtigt, von dessen Einrichtungen zu den hierfür vorgesehenen Bedingungen Gebrauch zu machen.
- Eine Haftung der Sektion und der von ihr beauftragten Personen für Schäden, die einem Mitglied bei der Benutzung der Vereinseinrichtungen oder bei der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen entstehen, ist über den Umfang der vom DAV abgeschlossenen Versicherungen hinaus auf die Fälle beschränkt, in denen einem Organmitglieder oder einer sonstigen für die Sektion tätigen Person, für die die Sektion nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Die gleiche Einschränkung gilt bei Benutzung von Vereinseinrichtungen oder der Teilnahme an Veranstaltungen einer anderen Sektion des Deutschen Alpenvereins.
- Eine Haftung des Deutschen Alpenvereins e.V. (DAV) und der von ihm beauftragten Person für Schäden, die einem Sektionsmitglied bei der Benutzung der Einrichtungen des DAV oder bei der Teilnahme an Veranstaltungen des DAV entstehen, ist über den Umfang der vom DAV abgeschlossenen Versicherungen hinaus auf die Fälle beschränkt, in denen einem Mitglied eines Organs des DAV oder einer sonstigen für den DAV tätigen Person, für die der DAV nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
- § 7 Mitgliederpflichten
- Jedes Mitglied hat den Jahresbeitrag spätestens bis zum 31. Januar des laufenden Jahres an die Sektion zu entrichten. Die jeweilige Höhe setzt die Mitgliederversammlung fest. Hierbei wird die von der Hauptversammlung des DAV beschlossene Einteilung in Mitgliederkategorien zugrunde gelegt.
- Jedes Mitglied hat eine von der Mitgliederversammlung zur Deckung eines außerplanmäßigen Finanzbedarfs beschlossene Sonderumlage zu entrichten. Diese darf höchstens einmal innerhalb von 2 Jahren erhoben werden und darf sich höchstens das einfache des jährlichen Mitgliederbeitrages belaufen.
- Die Mitgliederrechte stehen dem Mitglied nur für den Zeitraum zu, für den es den Jahresbeitrag entrichtet hat.
- Während des laufenden Jahres eintretende Mitglieder haben den vollen Jahresbeitrag zu entrichten.
- Der Sektionsanteil kann bei Vorliegen besonderer Umstände vom Vorstand auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden.
- Jedes Mitglied ist verpflichtet, Änderungen seiner Anschrift alsbald der Sektion mitzuteilen.
- § 8 Ehrenmitglieder und fördernde Mitglieder
- Zu Ehrenmitgliedern kann die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes Mitglieder ernennen, die sich hervorragende Verdienste um die Sektion erworben haben. Sie erhalten den Mitgliederausweis ihrer Kategorie; sie können sich von der Beitragspflicht gegenüber der Sektion befreit werden.
- Fördernde Mitglieder der Sektion können Einzelpersonen oder juristische Personen werden. Nähere Bestimmungen über die Aufnahme einschließlich der Festlegung über etwaige Beiträge werden vom Vorstand beschlossen. Voraussetzung für die fördernde Mitgliedschaft ist die Anerkennung der Satzung der Sektion. Fördernde Mitglieder der Sektion sind keine mittelbaren Mitglieder des Deutschen Alpenvereins, sie erhalten keinen Mitgliederausweis, sie genießen nicht die Rechte von ordentlichen Mitgliedern. In der Mitgliederversammlung der Sektion haben sie Rederecht, jedoch kein Stimmrecht. Die fördernde Mitgliedschaft endet durch Austritt am Endes des Jahres, sofort bei Ausschluss durch den Vorstand.
- § 9 Aufnahme
- Wer in die Sektion aufgenommen werden will, hat dies schriftlich – auch unter Nutzung moderner Kommunikationsmöglichkeiten – zu beantragen.
- Bei der Aufnahme ist eine Gebühr zu entrichten, die von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird.
- Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand, dieser kann die Entscheidungsbefugnis delegieren.
- Die Aufnahme wird erst nach Bezahlung der Aufnahmegebühr und des ersten Jahresbeitrages wirksam.
- § 10 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird beendet
- durch Austritt;
- durch Tod;
- durch Streichung;
- durch Ausschluss.
- § 11 Austritt, Streichung
- Der Austritt eines Mitgliedes ist schriftlich dem Vorstand mitzuteilen; er wirkt zum Ende des laufenden Vereinsjahres. Der Austritt ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vereinsjahres zu erklären.
- Der Vorstand kann die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung streichen, wenn das Mitglied den Jahresbeitrag trotz zweimaliger Aufforderung nicht bezahlt hat.
- § 12 Ausschluss
- Auf Antrag des Vorstandes kann ein Mitglied durch den Ehrenrat ausgeschlossen werden (wenn kein Ehrenrat gebildet ist, durch den Vorstand).
- Ausschließungsgründe sind:
- grober Verstoß gegen die Zwecke der Sektion oder des DAV, gegen Beschlüsse oder Anordnungen der Vereinsorgane oder gegen den Vereinsfrieden;
- schwere Schädigung des Ansehens oder der Belange der Sektion oder des DAV;
- grober Verstoß gegen die alpine Kameradschaft.
- Gegen den Ausschluss ist Berufung an die Mitgliederversammlung zulässig. Sie muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang des Ausschließungsbescheides beim Vorstand eingelegt werden.
- Vor der Beschlussfassung durch den Ehrenrat und die Mitgliederversammlung ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist rechtliches Gehör zu gewähren. Der Beschluss über den Ausschluss ist zu begründen und dem Mitglied mittels eines eingeschriebenen Briefs bekannt zu geben.
- § 13 Abteilungen, Gruppen
- Die Mitglieder der Sektion können sich mit Zustimmung des Vorstandes zu Abteilungen oder Gruppen (z. B. für Hochtouristen) innerhalb der Sektion zusammenschließen. Die Mitgliederversammlung kann sie durch Beschluss auflösen.
- Für Jugendbergsteiger/innen, Junioren/Juniorinnen und Kinder sind nach Bedarf eigene Gruppen einzurichten.
- Die Abteilungen oder Gruppen können sich eine Geschäftsordnung geben. Die Geschäftsordnung darf weder der Satzung der Sektion noch der des DAV zuwiderlaufen. Sie bedarf der Genehmigung des Vorstandes. Ein besonderer Mitgliedsbeitrag darf nur mit Zustimmung des Vorstandes festgesetzt werden.
- Abweichend von der Regelung in Absatz 3 bedarf die Verabschiedung einer Sektionsjugendordnung durch die Jugendvollversammlung der Sektion zu ihrer Wirksamkeit eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Auch spätere Änderungen der Sektionsjugendordnung müssen von der Mitgliederversammlung genehmigt werden. Die Mitgliederversammlung darf die Genehmigung der Sektionsjugendordnung nicht versagen, soweit diese mit der Mustersektionsjugendordnung übereinstimmt.
- Eigene Rechtspersönlichkeit kommt den Abteilungen oder Gruppen nicht zu.
- § 14 Organe
Organe der Sektion sind
- der Vorstand;
- der Beirat;
- die Mitgliederversammlung;
- der Ehrenrat.
Vorstand
- § 15 Zusammensetzung und Wahl
- Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem/der Ersten Vorsitzen, dem/der Zweiten Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in, dem/der Schriftführer/in und, dem/der Vertreter/in der Sektionsjugend, einem/einer Beisitzer/in für das Kletterzentrum und einem/einer Beisitzer/in für Hütten und Wege.
- Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren in schriftlicher oder digitaler, und geheimer Abstimmung gewählt, rechtsgültig auch anders, wenn kein Widerspruch erhoben wird. Wiederwahl ist zulässig. Ist bei Ablauf der Frist ein neuer Vorstand noch nicht gewählt, verlängert sich die Amtszeit bis zur Wahl eines neuen Vorstandes.
- Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so wird an dessen Stelle durch die nächste Mitgliederversammlung für den Rest der Amtszeit ein neues Vorstandsmitglied gewählt. Bis dahin, sowie in Fällen langdauernder Verhinderung, berufen die übrigen Vorstandsmitglieder ein Ersatzmitglied.
- Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. Zuwendungen im Rahmen der Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a Einkommensteuergesetz) sind unschädlich. Die Mitglieder des Vorstandes haben Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, insbesondere der Reisekosten, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit tatsächlich entstanden sind. Gleiches gilt für vom Vorstand beauftragte Vereinsmitglieder.
- § 16 Vertretung
Die Sektion wird gerichtlich und außergerichtlich durch den (geschäftsführenden) Vorstand vertreten. Dessen Mitglieder sind Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Sie sind jeweils einzeln vertretungsberechtigt.
Handelt es sich um Rechtsgeschäfte, durch die die Sektion in Höhe von mehr als 5.000,- EURO verpflichtet wird, ist die Mitwirkung eines weiteren Mitglieds des (geschäftsführenden) Vorstands erforderlich. In diesen Fällen muss eines der beiden handelnden Vorstandsmitglieder einer der Vorsitzenden sein.
- § 17 Aufgaben
Der geschäftsführende Vorstand legt die Tagesordnung für alle Versammlungen der Sektion fest und vollzieht deren Beschlüsse. Er stellt den Haushaltsplan auf und legt ihn der Mitgliederversammlung vor. Abweichungen vom Haushaltsplan sind zulässig, sofern diese zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben erforderlich sind. Der geschäftsführende Vorstand entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.
- § 18 Geschäftsordnung
- Der Vorstand wird von dem/der Ersten Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung von dem/der Zweiten Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch den/die Schatzmeister/in zu Sitzungen einberufen. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Der Vorstand kann einen Beschluss auch dann wirksam fassen, wenn sein Gegenstand bei der Einberufung nicht angegeben worden ist.
- Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst; bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
- Der Vorstand muss einberufen werden, wenn es mindestens drei seiner Mitglieder verlangen.
- Die Sektion kann Mitarbeiter/innen gegen Vergütung anstellen.
- § 19 Beirat
- Der Beirat besteht aus acht Mitgliedern. Er wird auf die Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt und bleibt bis zur Neuwahl des Beirates im Amt. Vorstandsmitglieder können nicht zugleich Mitglieder des Beirates sein.
- Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand in allen Vereinsangelegenheiten zu beraten.
- Der Beirat wird von dem/der Ersten Vorsitzenden oder von dem/der Zweiten Vorsitzenden einberufen. Er muss einberufen werden, wenn mindestens zwei Beiratsmitglieder die Einberufung schriftlich vom Vorstand verlangen. Zu den Sitzungen des Beirates haben die Mitglieder des Vorstandes Zutritt. Sie nehmen an der Beratung teil, haben aber kein Stimmrecht.
- Der Beirat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder.
Mitgliederversammlung
- § 20 Einberufung
- Der Vorstand beruft alljährlich eine ordentliche Mitgliederversammlung ein, zu der die Mitglieder spätestens drei Wochen vorher über die Website der Sektion (https://alpenverein-karlsruhe.de/) eingeladen werden müssen; die Frist beginnt mit dem Tag der Veröffentlichung auf der Website. Die Tagesordnung ist hierbei mitzuteilen. Die Einladung soll auch im Mitteilungsblatt (Karlsruhe-Alpin) der Sektion veröffentlicht werden.
- Eine digitale Mitgliederversammlung ist in Ausnahmefällen zulässig.
- Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung nach den gleichen Bestimmungen wie in Absatz 1 einberufen. Sie muss einberufen werden, wenn dies mindestens ein Zehntel der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Grundes beantragen. Das gleiche Recht steht dem Ehrenrat zu.
- § 21 Aufgaben
- Der Mitgliederversammlung sind vorbehalten:
- den Geschäftsbericht des Vorstandes und die Jahresrechnung entgegenzunehmen;
- den Vorstand zu entlasten;
- den Haushaltsplan zu genehmigen;
- Einzelmaßnahmen, die im Haushaltsplan einen Gesamtinvestitionsplan von über 100.000,- Euro übersteigen, gesondert zu beschließen;
- den Mitgliederbeitrag und die Aufnahmegebühr festzusetzen;
- Vorstand, Beirat, Ehrenrat und Rechnungsprüfer/innen zu wählen;
- die Satzung zu ändern;
- eine Sonderumlage zu beschließen;
- eine von der Jugendvollversammlung beschlossene Sektionsjugendordnung sowie deren Änderung zu genehmigen;
- die Sektion aufzulösen.
- Ein Beschluss ist mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu fassen; Stimmenthaltungen zählen bei der Ermittlung des Abstimmungsergebnisses nicht mit. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Die Änderungen bedürfen der Genehmigung des DAV.
- § 22 Geschäftsordnung
Der/die Erste oder der/die Zweite Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung. Es ist eine Niederschrift aufzunehmen, welche die Beschlüsse wörtlich enthalten muss. Sie muss von dem/der Versammlungsleiter/in und von zwei zu Beginn der Versammlung zu wählenden Mitgliedern unterzeichnet sein.
Ehrenrat, Rechnungsprüfer/innen, Auflösung
- § 23 Ehrenrat
- Der Ehrenrat besteht aus fünf Mitglieder, von denen eines dem Vorstand der Sektion angehört. Die Übrigen dürfen kein Amt in der Sektion bekleiden.
- Die Mitglieder des Ehrenrates werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 6 Jahren gewählt, das dem Vorstand angehörende Mitglied von diesem. Er wählt sich ein/n Vorsitzende/n.
- Der Ehrenrat ist berufen, um
- Vereinsstreitigkeiten aller Art zu schlichten;
- Ehrenverfahren und
- Ausschlussverfahren durchzuführen.
Die Beschlüsse ergehen nach Anhörung der Betroffenen mit einfacher Stimmenmehrheit. Hinsichtlich der Beschlussfähigkeit gilt § 18, Abs. 1 Satz 2 entsprechend. Sie sind, abgesehen vom Ausschlussverfahren, endgültig.
- § 24 Rechnungsprüfung
- Die Mitgliederversammlung wählt jeweils auf die Dauer von vier Jahren zwei Rechnungsprüfer/innen. Wiederwahl ist zulässig. Mitglieder des Vorstandes können nicht zugleich Rechnungsprüfer/Rechnungsprüferinnen werden.
- Die Rechnungsprüfer/innen haben den vom Vorstand aufgestellten Rechenschaftsbericht samt Unterlagen dazu sowie die Geschäftsführung im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Weisung der Mitgliederversammlung zu prüfen. Über die Prüfungstätigkeit ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen.
- Die jährliche Rechnungslegung ist nach Vorliegen des vom Vorstand aufgestellten Rechenschaftsberichtes rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung zu prüfen.
- Den Rechnungsprüfen ist Einsicht in alle zur Prüfung erforderlichen Unterlagen zu gewähren.
§ 25 Auflösung
- Über die Auflösung der Sektion beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen der erschienenen Mitglieder. Sind weniger als ein Drittel der Mitglieder erschienen, so kann die Auflösung nur von einer unverzüglich einzuberufenden zweiten Mitgliederversammlung beschlossen werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig ist. Hierauf muss in der Einladung hingewiesen werden.
Die Mitgliederversammlung, welche die Auflösung beschließt, verfügt auch gleichzeitig über das Vermögen der Sektion gemäß den nachfolgenden Vorgaben.
- Bei Auflösung oder Aufhebung der Sektion oder bei Wegfall ihrer steuerbegünstigten Zwecke ist das verbleibende Sektionsvermögen nach Abdeckung der Passiva jedenfalls ausschließlich und unmittelbar für steuerlich gemeinnützige Zwecke zu verwenden (auch im Sinne der österreichischen Abgabengesetze). Zu diesem Zweck ist das verbleibende Sektionsvermögen an den DAV beziehungsweise an seinen Rechtsnachfolger oder an eine oder mehrere seiner Sektionen mit der zwingenden Auflage der ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für steuerlich gemeinnützige Zwecke zu übertragen, wenn die empfangende Körperschaft die Voraussetzungen der Steuerbegünstigung (auch im Sinne der österreichischen Abgabengesetze) erfüllt. In diesem Zusammenhang und unter diesen Bedingungen sind alle Rechte an Wege- und Hüttenbauten dem DAV beziehungsweise seinem Rechtsnachfolger oder der bestimmten Sektion unentgeltlich zu übertragen.
Sollte die oben angeführte Körperschaft im Zeitpunkt der nötigen Vermögensabwicklung nicht mehr existieren oder nicht mehr die nötigen Voraussetzungen (auch österreichischen) der Steuerbegünstigung erfüllen oder aus anderen Gründen die Übertragung des Vermögens nicht im Sinne obiger Ausführungen möglich sein, ist das verbleibende Sektionsvermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere (auch im Sinne der österreichischen Abgabengesetze) steuerbegünstigte Körperschaft mit der zwingenden Auflage der ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für die Erhaltung der Schönheit und Ursprünglichkeit der Bergwelt und für die Förderung des Bergsteigens und der alpinen Sportarten zu übergeben.
Beschlossen in der Mitgliederversammlung vom 05. Mai 2022
Sektion Stempel Unterschrift
Bundesverband, Landesverbände, Sektionen
Der Deutsche Alpenverein e. V. wurde 1869 gegründet. Über 1 Million Mitglieder treffen sich in 355 rechtlich selbstständigen, regionalen Vereinen (sogenannten „Sektionen“) deutschlandweit. Damit ist der DAV zum größten Bergsportverein der Welt und einem der größten Sport- und Naturschutzverbände Deutschlands geworden.
Als Solidargemeinschaft organisiert der DAV sich in Landesverbänden (für Karlsruhe: Landesverband Baden-Württemberg) sowie im Bundesverband. Mehr zur Struktur des Deutschen Alpenvereins sowie dem Alpenverein in Zahlen stellt der Bundesverband zur Verfügung.
Organigramm der Sektion Karlsruhe
Die Vorstandsmitglieder leiten den Verein. Beraten werden sie von den Beiratsmitgliedern. Vorstand, Beirat und Ehrenrat (als Schlichtungsorgan) werden von der Mitgliederversammlung gewählt (respektive für 4 Jahre / 2 Jahre / 6 Jahre).
Die laufenden Verwaltungstätigkeiten übernehmen Vereinsmanager und Geschäftstelle. Das weitere Vereinsleben wird über Referate organisiert. Außerdem schließen sich Mitglieder je nach Interessen zu Gruppen zusammen.
Das Redaktionsteam ist verantwortlich für die Mitgliederzeitschrift Kalrsruhe Alpin, die Website und die Sozialen Medien (Facebook, Instagram).
Team: Christina Schindler (Leitung), Nora Berner (Jugendredaktion); Heinzel, Thomas Langer und Lars Zuckschwerdt (Website, Newsletter), Anna Kolodzienska und Günther Tomek (Fotos), Gundula Schmidt-Moskob (Grafik, Layout)
Unsere Aufgabe ist das Ausbildungs- und Kursangebot für die Mitglieder der DAV-Sektion Karlsruhe.
Ein großer Bereich umfasst Ausbildungskurse vom Hallenklettern bis zu Eiskursen im Hochgebirge. Einige dieser Kurse sind für Einsteiger*innen geeignet, andere setzen Vorkenntnisse voraus, die über Kurse oder eigene Erfahrung gewonnen werden können.
Weiterhin bieten wir viele geführte Touren an, die je nach Tour ebenfalls Vorkenntnisse und Erfahrungen voraussetzen - je nach Tour und Tourenleiter*in werden unterwegs oder in Vorbesprechungen auch Ausbildungsinhalte vermittelt oder vertieft.
Ziel unseres Angebotes ist es aber nicht, ein billiges Reisebüro für unsere Mitglieder zu sein. Vielmehr wollen wir euch unterstützen, eigene Erfahrungen zu sammeln und eigenständig mit anderen Sektionsmitgliedern und Freund*innen unterwegs zu sein. Tourenpartner*innen könnt ihr auf unseren Veranstaltungen und offenen Treffs kennenlernen.
Unser Sektionsangebot wird von über 100 ehrenamtlich aktiven Kurs- und Tourenleiter*innen betreut - von der Wanderleiter*in bis zur Skihochtouren-Trainer*in. Diese Kurs- und Tourenleiter*innen erhalten eine fundierte Ausbildung über den Landes- und Bundesverband des DAV.
Und damit wir das Ganze noch ehrenamtlich organisieren können, haben wir uns ein wenig strukturiert:
- Es gibt die Ausbildungsreferentin, die die Ausbildung der Tourenleiter*innen und deren Anmeldungen für Aus- und Fortbildungen koordiniert.
→ Claudia Röger (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) - Es gibt den Tourenreferenten, der sich um das öffentliche Touren- und Kursangebot kümmert sowie die Touren und Kurse innerhalb der Gruppen überblickt → Erik Müller (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
- Für jede alpine Spielart bzw. Bereich gibt es eine Fachbereichsleitung mit einem/-r oder zwei Ansprechpartner*innen. Deren Kontaktdaten findest du auf unserer Seite für neue Trainer*innen.
Wir freuen uns, so viele Engagierte bei uns zu haben und ein großes Kurs- und Tourenprogramm auf die Beine stellen zu können.
Die Sektion Karlsruhe e.V. im Deutschen Alpenverein wurde 1870 gegründet. Sie ist nach Mitgliederzahlen (über 9.800, Stand März 2022) der größte Sportverein in Karlsruhe und der drittgrößte Verein im Badischen Sportbund. Die Sektion verfügt über drei Hütten in den Alpen, sowie ein Sektions- und Kletterzentrum gegenüber des Fächerbads. Sie bietet für jeden eine passende Gruppe.
Die Sektion wird von einem siebenköpfigen Vorstand geleitet, der von acht Beiratsmitgliedern und zahlreichen Helfern unterstützt wird. Die meisten für die Sektion Tätigen arbeiten ehrenamtlich. Erfahren Sie mehr über unsere Sektion, hier neben rechts in unserem Flyer.
Die Mitglieder erhalten vierteljährlich ausführliche Information über das Vereinsgeschehen im Mitteilungsblatt 'Karlsruhe Alpin' sowie regelmäßig die DAV-Zeitschrift PANORAMA des Dachverbands in München. Beide Zeitschriften sind kostenlos.
Das Sektions- und Kletterzentrum ist Teil des Sportzentrums Sport 21 und liegt in unmittelbarer Nähe zum Fächerbad und den Freizeitanlagen des SSC. Im Sektionszentrum befinden sich neben Kletter- und Boulderhalle auch unsere Geschäftsstelle, eine Fachbücherei sowie Seminarräume für Schulungen, Tagungen und andere Veranstaltungen.
- Unsere aktuelle Satzung
- Bankverbindung
- Kontakt zur Geschäftsstelle
Anschrift:
Deutscher Alpenverein
Sektion Karlsruhe e.V.
Anfahrt:
- Mit den Straßenbahnlinien 4 (Haltestelle Hagsfeld-Fächerbad) und S2 (Haltestelle Hagsfeld Süd). Der Eingang des DAV-Sektionszentrums befindet sich im "Sportpark" schräg gegenüber des Fächerbads.
- Mit dem Pkw oder Stadtmobil über Haid-und-Neustraße, an der Ampel beim "Haus des Sports" links abbiegen, wenn Sie von Norden kommen rechts, nach ca. 100m links, gleich rechts liegt das Sektionszentrum. Parkmöglichkeiten sind genügend vorhanden, auch für Fahrrad und KVV_Fahrrad.
- Bei uns kann jeder Parken! Direkt hinter der Halle gibt es auch eine E-Ladestation.
Die Bücherei und das Materiallager befinden sich im ersten Stock unseres Sektionszentrums. Bücher und Material können nur von Mitgliedern ausgeliehen werden. Reservierungen sind nicht möglich. Bücher können für zwei Wochen kostenlos, alle anderen Materialien wochenweise gegen Gebühr ausgeliehen werden.
Telefon: 0721 96879048, während der Öffnungszeiten
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Öffungszeiten: Donnerstag 18-20 Uhr
Da die Donnerstage 09. Mai und 30.Mai Feiertage sind und das Materiallager geschlossen ist, haben wir an den Dienstagen davor, 07.05 und 28.05.2024 geöffnet.
Bücherei
Alle Bücher und Führer können von Sektions-Mitgliedern kostenlos für zwei Wochen ausgeliehen werden (maximal fünf Stück). Die Verzugsgebühr bei verspäteter Rückgabe beträgt 1,00 € pro Woche und Stück. Neuerscheinungen von Büchern und Führern werden im Mitteilungsblatt Karlsruhe Alpin veröffentlicht.
In unserer Bücherei findet ihr u.a.
- Führer vom DAV - ÖAV - SAC (geordnet gemäß Einteilung der Alpen des Bergverlag Rother)
- Skiführer vom DAV - ÖAV - SAC (geordnet gemäß Rother)
- Kletterführer, Klettersteigführer, Eiskletterführer, Radtouren
- Lehrschriften, Lehrpläne
- Alpine Klassiker, Himalaya
- Jahrbücher, Bildbände, Alpine Historie
Material
Die Sektion Karlsruhe stellt ihren Mitgliedern Ausrüstung (wie z.B. Schneeschuhe, Klettersteigsets, Helme, Gurte etc.) leihweise zur Verfügung. Diese Ausrüstungsgegenstände erfüllen die europäische Norm (EN) und sind mit gültigen CE-Zeichen versehen. Aufgrund von Materialalterung und Verschleiß ist die Gebrauchsdauer der Materialien eingeschränkt und diese werden dann aus Sicherheitsgründen ausgetauscht.
Folgend findet ihr eine Auflistung der Leihgebühren pro Woche. Das Material kann für eine Woche oder für zwei Wochen ausgeliehen werden. Bei Überschreitung der vereinbarten Ausleihfrist wird der jeweilige Wochenpreis fällig. Die Leihgebühr muss bei Abholung bar gezahlt werden. Kartenzahlung oder Überweisung ist leider nicht möglich.
Leihgebühr pro Woche (für Mitglieder der Sektion Karlsruhe) | |
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Eispickel | 5,- € |
Klettergurt | 5,- € |
Klettersteigset | 5,- € |
Kombigurt Kinder | 5,- € |
Lawinenschaufel | 5,- € |
Lawinensonde | 5,- € |
LVS-Gerät Pieps digital (inkl. Batterien) | 15 € |
Schneeschuhe | 10,- € |
Steigeisen mit Antistollenplatte | 8,- € |
Steinschlaghelm | 5,- € |
Crashpad (Ocun Paddy Sundance) | 10,- € |
Unterkategorien
Infos/Mitmachen
Das Herz und die Seele des deutschen Alpenvereins ist das Ehrenamt – ohne das Ehrenamt würde es den DAV nicht geben. Bis auf einzelne hauptamtliche Mitarbeiter*innen lebt unser Engagement vom Spaß am Bergsport und von der Freude, diese Begeisterung mit anderen zu teilen.
So vielfältig wie die Berge und der Bergsport sind die Möglichkeiten, sich im Alpenverein zu engagieren. Dabei sind die unterschiedlichsten Fähigkeiten gefragt: handwerkliche, kreative, sprachliche, sportliche oder organisatorische. Schon ein wenig Zeit von vielen Einzelnen hilft, um gemeinsam Berge zu versetzen.
Du bestimmst selbst, wieviel Zeit du einbringen kannst und für welches Thema du dich begeisterst. Probier' es doch einfach mal aus! Du gehst dabei keinerlei Verpflichtung ein.
Wir wollen auch einen Pool von helfenden Händen und Köpfen aufbauen, die gerne auch zeitlich begrenzt, bei den vielfältigen Aufgaben und Projekten mitmachen.
Wenn du dir vorstellen kannst uns in Zukunft in irgendeiner Form zu unterstützen, würden wir uns freuen, wenn du eine E-Mail an unseren Vereinsmanager Benjamin Böhringer (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) schreibst und uns mitteilst, worin du gut bist und worauf du Lust hast, dann würden wir das gerne in unserer Kartei vermerken und dich kontaktieren, wenn wir eine passenden Aufgabe haben.
Im folgenden haben wir bereits ein paar konkrete Projekte aufgelistet, für die wir Mitmacher suchen.