Außerordentliche Mitgliederversammlung am 20. Oktober 2022
Winterraum bei der Langtalereckhütte.
Liebe Mitglieder,
wie angekündigt informieren wir Euch im Vorfeld der Mitgliederversammlung am 20. Oktober 2022 über die Details zum Thema „Winterraum Langtalereckhütte“. Mit diesen Hintergrundinformationen möchten wir eine solide Gesprächs- und Entscheidungsgrundlage für die Mitgliederversammlung bieten. Den aktuellen Plan findet ihr hier.
Sportliche Grüße, der Vorstand
Antrag
An der Langtalereckhütte wird ein Winterraum als Selbstversorgerraum mit bis zu 16 Betten errichtet. Die Eigenbeteiligung der Sektion Karlsruhe soll dabei 120.000€ nicht überschreiten.
Zur Begründung des Antrags:
Der Winterraum soll die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Generalsanierung der Langtalereckhütte (LEH) schaffen. Als Selbstversorgerraum soll dieser gemeinsam mit der Fidelitashütte der Jugend und wirtschaftlich schwächer gestellten DAV-Mitgliedern das Bergsteigen im Ötztal ermöglichen.Der Vorstand geht zum Zeitpunkt des Antrags von Gesamtkosten des Selbstversorgerraums von etwa 460.000€ aus.
- Beim Bundesverband des DAV sind entsprechend Investitionen in dieser Höhe beantragt.
- Bei einer erwarteten Förderquote von 80% ergibt sich eine Eigenbeteiligung für die Sektion Karlsruhe von 92.000€.
- Mit diesem Antrag und einem positiven Förderbescheid ergibt sich für die Sektion Karlsruhe somit ein Puffer von 28.000€ (120.000€ - 92.000€) und damit maximale Projektkosten von 488.000€.
Ausgangslage
-
Die Generalsanierung der Langtalereckhütte (LEH) sollte gemäß Beschluss der OMV von 2017 als Bauantrag 2021 eingereicht werden. In einer Vorabstimmung mit den Behörden wurde der Bauantrag als nicht genehmigungsfähig abgelehnt, da ein externer Schutzraum fehlt.
- Für Schutzhütten Kat. I, die einen Winterbetrieb haben, ist ein externer Schutzraum notwendig (Forderung der Behörden für den Brandfall)
- Schutzhütten Kat. I fördert der DAV nur, wenn ein Winterraum vorhanden ist (intern oder extern)
- Der DAV fördert Winterräume mit 80% der Kosten, wenn der Winterraum als Selbstversorgerraum genutzt werden kann
- Der bestehende „Winterraum“ in der LEH kann nicht als Winterraum genutzt werden, da keine Toilette und kein Küchenofen vorhanden sind. Die offizielle Schließung ist beantragt.
- Für die Generalsanierung der LEH ist der bestehende „Winterraum" innerhalb der LEH als baurechtlich notwendiger Schutzraum nicht zulässig
Fazit
Um die öffentlich-rechtlichen Vorschriften für die Baugenehmigung zu erfüllen und eine Förderung des DAV mit 80% zu erreichen, ist ein Winterraum als Selbstversorgerraum sinnvoll.
Wunsch der Sektion
- Ein Selbstversorgerraum bietet der Jugend und wirtschaftlich schwächeren DAV-Mitgliedern die Möglichkeit, günstig Bergsport zu betreiben. Dies wird zunehmend wichtiger.
- Kapazität: 2 Jugendgruppen mit 6 Personen und 1 Betreuer plus 2 Gäste ergeben 16 Schlafplätze
- Ein Selbstversorgerraum stärkt unseren Standort im Ötztal
- Die Nähe zu einer bewirtschafteten Hütte ist sinnvoll. Beide Hütten ergänzen sich.
- Unser Pächter unterstützt einen Selbstversorgerraum
- Der Winterraum als Selbstversorgerraum kann unabhängig von der Generalsanierung neben der LEH errichtet werden.
- Wegen der einfacheren Baulogistik besser vor als nach der Generalsanierung
- Der Winterraum kann während der Generalsanierung der LEH als Unterkunft genutzt werden.
Fazit
Ein Selbstversorgerraum ist auch unabhängig von behördlichen Auflagen und den Vorgaben des DAV sinnvoll.
Gesamtsituation Kosten
- Die Gesamtkosten für die Generalsanierung der LEH ohne Winterraum sind ca. 2,3Mio€ (Stand Dez. 2021)
- Die Gesamtkosten können von der Sektion nach den derzeitigen Förderrichtlinien des DAV nicht finanziert werden.
- Die Bundesgeschäftsstelle des DAV schlägt der Hauptversammlung im November 2022 vor, die Förderrichtlinien stark zugunsten der hüttenbesitzenden Sektionen zu ändern. Dies erst ermöglicht unserer Sektion, die Generalsanierung zu finanzieren.
- Der DAV fördert den Selbstversorgerraum zusätzlich und unabhängig zur Fidelitashütte
- Risiko: Inflation mit Kostensteigerung
Fazit
Wir müssen mit der Generalsanierung auf eine geänderte Zuschussrichtlinie warten. Dies kann zwei Jahre dauern. Mit einer 80% Förderung kann der Winterraum als Einzelmaßnahme von uns finanziert werden. Wir müssen für den Winterraum nicht auf eine Änderung der Förderrichtlinien warten.