Allgemeine Hinweise zu Kursen und Touren

Die Teilnahme ist nur bei fristgerechter Anmeldung und Überweisung der Teilnahmegebühren möglich. Die Anmeldung erfolgt bei dem*der Kurs- bzw. Tourleiter*in. Mit der Anmeldebestätigung ergeht die Aufforderung die Teilnahmegebühr auf das angegebene Sektions-Konto zu überweisen.

Bitte gebt bei der Überweisung unbedingt die Veranstaltungsnummer an. In den Teilnahmegebühren sind, wenn nicht anders angegeben, die Kosten für Anreise, Material, Unterkunft und Verpflegung nicht enthalten. Für die Fahrt werden Fahrgemeinschaften gebildet und die Kosten geteilt.

Achtung: Eine Anmeldung zu einer der Touren bzw. Kurse bedeutet nicht automatisch die gesicherte Teilnahme. Warum?

Viele der Veranstaltungen sind überbucht.
Wir verfahren nicht nach dem Motto "first come, first serve", sondern lassen Können und Eignung möglicher Kandidaten in die Auswahl einfließen.

Kostenregelung

Für Jugendliche und Junioren sowie Mitglieder mit geringen finanziellen Mitteln (Nachweis durch Karlsruher Paß) wird die Teilnahmegebühr auf 50% ermäßigt.

Für Tageswanderungen wird eine Gebühr von 3 EUR pro Teilnehmer vor Ort von dem*der Touren- bzw. Wanderleiter*in eingezogen. Eine Aufwandsentschädigung über die Sektion entfällt.

Für Tourenveranstaltungen im Gebirge (z.B. Klettern, Wandern, Ski- und Sommertouren sowie Ausbildungskurse) erhebt die Sektion Teilnehmergebühren. Seit Januar 2017 werden diese anhand der Kursart und dem Kursziel sowie den notwendigen Übernachtungen berechnet und sind in der Ausschreibung angegeben.

Die Kurs- und Tourenleiter*innen erhalten dementsprechend eine Aufwandsentschädigung von der Sektion. Ziel ist, dass der Kursbetrieb für den Verein kostendeckend ist.

Anfahrt und Fahrtkosten

Zu den Veranstaltungen fahrt ihr eigenverantwortlich an, am besten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder in einer Fahrgemeinschaft. Die Sektion Karlsruhe gewährt in der Regel eine "Öffi-Rückvergütung". Das geht so: Eine Liste der Teilnehmer*innen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln angereist sind, wird von der Kursleitung nach Abschluss der Tour an die Geschäftsstelle übermittelt. Im Anschluss wird den entsprechenden Teilnehmerinnen die Vergütung rücküberwiesen.

Die Höhe der Öffi-Rückvergütung beträgt 30€ für alpine Veranstaltungen, 20€ für Mittelgebirgstouren. Maximal aber in Höhe des (wirklich überwiesenen) Teilnahmebeitrages. Bitte fragt die Kursleitung, ob es auch bei eurer Tour eine Öffi-Rückvergütung gibt -  die Rückvergütung kann auch schon im Teilnahmebeitrag eingerechnet sein.

Wenn eine Anfahrt nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist, empfehlen wir Carsharing-Modelle zu nutzen. Idealerweise dann übernimmt eine*r der Teilnehmer*innen die Buchung, Organisation und Abrechnung. Die Kosten werden dann auf alle Mitfahrer/innen inclusive mitfahrender Kursleitung verteilt.

Wenn sich die Teilnehmer*innen für eine Anfahrt mit Privatfahrzeugen entscheiden, empfehlen wir eine Kostenerstattung an den*die Fahrer*in von 0,08 € je Kilometer und Mitfahrer*in.

Rücktritt / Abmeldung

Aufgrund hoher Aufwände durch kurzfristige Absagen und weil dadurch anderen Interessenten*innen die Chance zur Teilnahme genommen wird, ist eine Anmeldung, die durch Zahlung einer Teilnahmegebühr wirksam wird, verbindlich.

Auch wenn ein*e Ersatzteilnehmer*in gefunden wird, wird bei kurzfristigen Absagen auf jeden Fall 50% der Teilnahmegebühr einbehalten (außer bei Vorlage eines ärztlichen Attests).

Sonstige Kosten, die dem Verein durch den Rücktritt entstehen, müssen selbstverständlich vom Stornierenden getragen werden.

Teilnahme an und Durchführung von Touren

Die Sektionstouren sind keine kommerziellen Berg- oder Wandertouren. Die Tourenführer*innen sind berechtigt, unangemeldete sowie für die Tour nicht geeignete oder ungenügend ausgerüstete Personen von der Teilnahme auszuschließen. Sie entscheiden außerdem darüber, ob eine begonnene Tour abgebrochen oder geändert werden muss oder ob für eine Gipfeltour ungeeignete Teilnehmer auf der Hütte zurückbleiben müssen. Ein Anspruch auf vollständige Durchführung einer ausgeschriebenen Tour mit Gipfelbesteigung besteht nicht.
Die Tour beginnt und endet am angegebenen Ort. Jede*r  Teilnehmer*in einer Sektionsveranstaltung bzw. Gemeinschaftstour ist sich der Tatsache bewusst, dass jede bergsportliche Unternehmung mit Risiken verbunden ist, die sich nicht vollständig ausschließen lassen. Teilnehmer*innen erkennen daher an, dass die Sektion Karlsruhe und ihre verantwortlichen ehrenamtlichen Tourenleiter*innen – soweit gesetzlich zulässig – von jeglicher Haftung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach freigestellt sind. Davon nicht betroffen ist der bestehende Versicherungsschutz im Rahmen der Mitgliedschaft im DAV sowie für die ehrenamtliche Tätigkeit. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Hinweis für Nichtmitglieder

Die Sektionstouren sind nur für Sektionsmitglieder vorgesehen. Nichtmitglieder sind zu Schnuppertouren (Wanderungen) herzlich willkommen.

Rechte an Fotos und Berichten

Die Teilnehmer*innen erklären sich, so sie nicht ausdrücklich widersprechen, bereit, dass Bilder mit ihnen oder von ihnen auf der Internetseite der Sektion oder in Druckwerken der Sektion unentgeltlich verwendet werden. Mit Zusendung von Berichten und Fotos übertragen die Autoren alle Rechte daran an die Sektion Karlsruhe des Deutschen Alpenvereins zur Verwendung in Vereins-Publikationen.