Im Rahmen der Mitgliederversammlung im März 2021 wollten wir den Einladungsmodus für die Mitgliederversammlung ändern. Der Vorschlag des Vorstands wurde ausgiebig diskutiert und der Antrag wurde ad-hoc geändert, um den Bedenken der Mitglieder Rechnung zu tragen.
Leider hat das Amtsgericht unsere Änderung §20 Satz 1 nicht akzeptiert. Die Begründung war, verkürzt und salopp ausgedrückt, dass die Einladungsform nicht eindeutig war und den Mitgliedern damit zu viel Aufwand auferlegt wird.
Daher schlägt der Vorstand folgende Änderung vor:
Bestehender Text §20 Satz 1:
Der Vorstand beruft alljährlich eine ordentliche Mitgliederversammlung ein, zu der die Mitglieder spätestens zwei Wochen vorher schriftlich oder durch das Mitteilungsblatt der Sektion eingeladen werden müssen; die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung der Veröffentlichung. Die Tagesordnung ist hierbei Mitzuteilen.
Vorgeschlagener Text §20 Satz 1:
Der Vorstand beruft alljährlich eine ordentliche Mitgliederversammlung ein, zu der die Mitglieder spätestens drei Wochen vorher über die Website der Sektion eingeladen werden müssen; die Frist beginnt mit dem Tag der Veröffentlichung auf der Website. Die Tagesordnung ist hierbei mitzuteilen.
Begründung:
An dem ursprünglichen Anlass hat sich nicht geändert. Die Planung und Terminierung der Mitgliederversammlung ist aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona weiterhin ein schwieriges Unterfangen, sofern man sich nicht direkt für eine digital stattfindende Mitgliederversammlung entscheidet.
Des Weiteren erscheint das KA-Alpin nicht mehr so häufig und die Bindung an den Redaktionsschluss bzw. Drucktermin, der einige Zeit vor Erscheinung liegt, erschwert die Planung in der aktuellen Situation. Es gibt natürlich Möglichkeiten alle Mitglieder per Brief einzuladen, doch diese zusätzlichen Kosten möchten wir nach Möglichkeit vermeiden.
Mit der vorgeschlagenen Änderung erhält der Vorstand die Möglichkeit flexibler einladen zu können. In „normalen“ Situationen gedenkt der Vorstand sich nach wie vor an dem Erscheinungsrhythmus vom KA-Alpin zu orientieren. Dies lässt sich allerdings nicht in der Form in der Satzung verankern, weswegen die Einladung über die Website als einziger Modus vorgeschlagen wird.
Nichtsdestotrotz möchte der Vorstand in Zukunft alle Wege ausschöpfen (z.B. Mitteilungsblatt KA-Alpin, aber auch andere Plattformen wie E-Mail, Newsletter, Aushang, social Media) um die Mitglieder rechtzeitig auf die Mitgliederversammlung aufmerksam zu machen.
Die aktuelle Satzung zum Download gibts hier oder zum nachlesen hier.