Kein Platz für Diskriminierung!
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Die Sektion Karlsruhe des Deutschen Alpenvereins e.V. setzt sich auf allen Vereinsebenen aktiv gegen jegliche Formen der Diskriminierung ein.
Begründung:
Es gibt viele Formen der Diskriminierung. Der DAV „vertritt die Grundsätze religiöser, weltanschaulicher und ethnischer Toleranz“ (§2, Satzung des DAV). In der Praxis setzt sich der DAV vor allem für die Inklusion von Geflüchteten und Menschen mit Behinderung ein. Das ist gut, umfasst jedoch wesentliche Formen der Diskriminierung nicht und wird dem Ausdruck der Toleranz nicht vollständig gerecht. Beispielsweise werden so Diskriminierungsfälle die einen rassistischen, antisemitischen, geschlechtlichen, […] Ursprung haben nicht beachtet. Dennoch gibt es solche Fälle in den Strukturen und im Vereinsleben des Alpenvereins, weshalb sich der DAV aktiv gegen diese positionieren sollte. Mit diesem Antrag soll auf solche Leerstellen in der praktischen Umsetzung der formulierten Satzungsziele hingewiesen und zum aktiven Handeln aufgefordert werden. Der DAV ist in dieser Hinsicht auch geschichtlich in einer besonderen gesellschaftlichen Verantwortung.
Verabschiedung des Positionspapiers "Inklusion in der DAV-Sektion Karlsruhe"
Antragsteller:
Paraclimbinggruppe des DAV Sektion Karlsruhe
Antragstext:
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Verabschiedung des Positionspapiers "Klima-, Umwelt- und Naturschutz in der DAV Sektion Karlsruhe"
Antragsteller:
Querschnittsgruppe Nachhaltigkeit des DAV Sektion Karlsruhe
Antragstext:
Digitale Einladung zur OMV – Zusatz zur Satzung
Antragsteller:
Vorstand
Antragstext:
Der Vorstand wird dazu angehalten Mitgliederversammlungen über das KA-Alpin, per Newsletter, E-Mail-Verteiler mit einem Vorlauf von drei Wochen anzukündigen.
Hintergrund / Begründung:
Mit der vorgeschlagenen Satzungsänderung ist es ausreichend über die Homepage zu einer Mitgliederversammlung einzuladen. Mit diesem zusätzlichen Beschluss soll der Vorstand dazu verpflichtet werden möglichst breit zu einer MV einzuladen. Da dies nicht Bestandteil der Satzung ist, ist eine Einladung ausschließlich per Homepage nach wie vor ordnungsgemäß und erhält die mögliche Flexibilität in Krisensituationen. Dieser Zusatz sorgt aber für eine zusätzliche Rechtfertigungspflicht des Vorstands und kann ggf. Anlass zu einer Nicht-Entlastung sein.
Antrag auf Änderung der Sektionsjugendordnung für die OMV
Antragsteller:
Sektionsjugend
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Antrag auf Änderung der Satzung
Im Rahmen der Mitgliederversammlung im März 2021 wollten wir den Einladungsmodus für die Mitgliederversammlung ändern. Der Vorschlag des Vorstands wurde ausgiebig diskutiert und der Antrag wurde ad-hoc geändert, um den Bedenken der Mitglieder Rechnung zu tragen.
Leider hat das Amtsgericht unsere Änderung §20 Satz 1 nicht akzeptiert. Die Begründung war, verkürzt und salopp ausgedrückt, dass die Einladungsform nicht eindeutig war und den Mitgliedern damit zu viel Aufwand auferlegt wird.
Daher schlägt der Vorstand folgende Änderung vor: